Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, kurz LkSG, hat das Ziel, Mensch und Umwelt entlang der Lieferkette zu schützen. Durch die vorgegebene Orientierung und der daraus resultierenden Rechtssicherheit profitiert das Unternehmen ebenfalls.
Weiterführende Begriffe:
- Wesentlichkeitsanalyse
- regeneratives Wirtschaften
- Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD
- Nachhaltigkeitsmanagement
- EU-Taxonomie-Verordnung
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