Betriebsrat
Der Betriebsrat ist als einzelner Betriebsrat/Betriebsrätin, aber auch als Institution, die Arbeitnehmervertretung in Unternehmen. Es handelt sich dabei um das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsorgan. Die Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Betriebsverfassungsgesetz. Dabei sind Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mindestens fünf ständigen und wahlberechtigten Arbeitnehmern berechtigt einen Betriebsrat zu wählen. Das Betriebsverfassungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich nur auf Betriebe des privaten Rechts. Für den öffentlichen Dienst oder für Verwaltungen ist ein Personalrat zuständig. Betriebe von Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen unterliegen der Kirchengesetzgebung und können eine so genannte Mitarbeitervertretung berufen.
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